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   LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16585
LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01 (https://dejure.org/2003,16585)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01 (https://dejure.org/2003,16585)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - L 13 RA 3150/01 (https://dejure.org/2003,16585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragspflichtversicherung eines Betriebswirts EDV; Unrichtige Einstufung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Bescheid über die Versicherungspflicht als Selbstständiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Objektiv rechtswidrig war der Bestand der Pflichtversicherung, für welche die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 SGB VI erfüllt waren, nicht; demgemäss ist bereits die Frage aufzuwerfen, ob es überhaupt eröffnet ist, objektiv richtige Bescheide über Versicherungs- und Beitragspflicht je nach dem subjektiven Interesse des Betroffenen den Rücknahmevorschriften des § 44 SGB X oder aber des § 45 SGB X (rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte) zu unterwerfen (vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 7 m.w.N; BSGE 85, 208, 213 f. = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4).

    Ob dies grundsätzlich möglich sein soll, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als sehr zweifelhaft bezeichnet worden (vgl. BSGE 55, 40, 43 = SozR 2100 § 27 Nr. 2; noch deutlicher - für den Fall einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Rücknahme allenfalls für die Zukunft - BSGE 85, 208, 213).

  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83

    Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Der Bescheid über die Versicherungspflicht als Selbständiger ist rechtmäßig gewesen, so dass auch keine - hier ebenfalls nur für die Zukunft mögliche - Rücknahme nach § 45 SGB X in Betracht kommt (hierzu vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 7 m.w.N.).

    Objektiv rechtswidrig war der Bestand der Pflichtversicherung, für welche die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 SGB VI erfüllt waren, nicht; demgemäss ist bereits die Frage aufzuwerfen, ob es überhaupt eröffnet ist, objektiv richtige Bescheide über Versicherungs- und Beitragspflicht je nach dem subjektiven Interesse des Betroffenen den Rücknahmevorschriften des § 44 SGB X oder aber des § 45 SGB X (rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte) zu unterwerfen (vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 7 m.w.N; BSGE 85, 208, 213 f. = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Ob dies grundsätzlich möglich sein soll, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als sehr zweifelhaft bezeichnet worden (vgl. BSGE 55, 40, 43 = SozR 2100 § 27 Nr. 2; noch deutlicher - für den Fall einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Rücknahme allenfalls für die Zukunft - BSGE 85, 208, 213).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Ausnahmsweise ist in der Rentenversicherung lediglich eine zu einem günstigeren Ergebnis führende Verschiebung von Beiträgen innerhalb zu belegender Zeiten (vgl. BSGE 59, 60, 65 f. = SozR 5070 § 10 Nr. 31) und eine unterbliebene Aufstockung von Beiträgen (vgl. BSGE 59, 190, 192 f. = SozR 5720 Art. 2 § 51a Nr. 63) - in beiden Fällen also eine günstigere Gestaltung des Versicherungsverlaufs ohne Rückerstattung von Beiträgen - zugelassen worden.
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84

    Aufstockungsverbot - Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Ausnahmsweise ist in der Rentenversicherung lediglich eine zu einem günstigeren Ergebnis führende Verschiebung von Beiträgen innerhalb zu belegender Zeiten (vgl. BSGE 59, 60, 65 f. = SozR 5070 § 10 Nr. 31) und eine unterbliebene Aufstockung von Beiträgen (vgl. BSGE 59, 190, 192 f. = SozR 5720 Art. 2 § 51a Nr. 63) - in beiden Fällen also eine günstigere Gestaltung des Versicherungsverlaufs ohne Rückerstattung von Beiträgen - zugelassen worden.
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90

    Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Die Beseitigung dieses Status mit dem Ziel einer Erstattung ist mithin nach den Vorschriften über das Zugunstenverfahren nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) zu suchen (vgl. für eine unrichtige Einstufung in der gesetzlichen Unfallversicherung Bundessozialgericht - BSG - BSGE 63, 18, 24 = SozR 1300 § 44 Nr. 31; für die Krankenversicherung BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Der Kläger macht nunmehr unter Hinweis auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend, er hätte im Sinne einer Spontanberatung auf eine klar zu Tage liegende anderweitige Gestaltungsmöglichkeit hingewiesen werden müssen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufgedrängt hätte und die er als verständiger Versicherter mutmaßlich genutzt hätte (vgl. hierzu BSGE 81, 251, 254 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 m.w.N.; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Der Kläger macht nunmehr unter Hinweis auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend, er hätte im Sinne einer Spontanberatung auf eine klar zu Tage liegende anderweitige Gestaltungsmöglichkeit hingewiesen werden müssen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufgedrängt hätte und die er als verständiger Versicherter mutmaßlich genutzt hätte (vgl. hierzu BSGE 81, 251, 254 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 m.w.N.; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - L 13 RA 3150/01
    Die Beseitigung dieses Status mit dem Ziel einer Erstattung ist mithin nach den Vorschriften über das Zugunstenverfahren nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) zu suchen (vgl. für eine unrichtige Einstufung in der gesetzlichen Unfallversicherung Bundessozialgericht - BSG - BSGE 63, 18, 24 = SozR 1300 § 44 Nr. 31; für die Krankenversicherung BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 R 741/10

    Rentenversicherung - Beendigung der Antragspflichtversicherung für Selbständige -

    In Betracht käme allenfalls eine Umwandlung der Antragspflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung nach § 7 SGB VI, sofern deren Voraussetzungen vorgelegen hätten (dazu vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2005 - B 5 RJ 6/04 R - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 = juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 16. September 2003 - L 6 RJ 102/03 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Januar 2003 - L 13 RA 3150/01 - juris).
  • SG München, 14.07.2006 - S 17 R 5384/02

    Beendigung einer Antragspflichtversicherung für Selbstständige in der

    Die tatsächliche Durchführung der Antragspflichtversicherung über Jahre hinweg und die damit erreichte versicherungsrechtliche Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung während der selbstständigen Tätigkeit kann nicht durch Vornahme einer Amtshandlung beseitigt werden (vgl. auch LSG Baden-Württemberg vom 21.01.2003, L 13 RA 3150/01).
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